Zugelassene Fahrzeuge
Jeder Besucher ist am OTA Globetrotter-Rodeo Willkommen, egal mit welchem (straßenzugelassenen) Fortbewegungsmittel dieser anreist.
ACHTUNG - Änderung für Fahrzeuge am Anhänger:
Ab sofort benötigt JEDES Fahrzeug, das auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht wird, ein eigenes Fahrzeug-Ticket. Wird also ein Fahrzeug auf dem Anhänger mitgenommen, so benötigt sowohl das Zugfahrzeug, wie auch das Fahrzeug am Anhänger ein entsprechendes Fahrzeug-Ticket.ACHTUNG:
Die Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände ist nur mit straßenzugelassenen Fahrzeugen MIT gültiger technischer Überprüfung (Pickerl oder TÜV) gestattet! Diese Regelung gilt sowohl für Fahrzeuge die auf Achse anreisen wie auch für Fahrzeuge, die am Anhänger transportiert werden. Es sind daher bei der Zufahrt für jedes Fahrzeug sowohl die Zulassung wie auch die gültige technische Überprüfung nachzuweisen. Probefahrkennzeichen bzw. "blaue Kennzeichen" sind nicht erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Ausstellerfahrzeuge.Außerdem muss das Fahrzeug auch vor Ort technisch und äußerlich die Voraussetzungen eines straßenzugelassenen Fahrzeugs erfüllen. Einzig der Nachweis einer Zulassung und einer gültigen technischen Überprüfung ist also nicht ausreichend. Werden vor Ort deutliche Veränderungen zum straßenzugelassenen Zustand festgestellt, wird die Zufahrt auf das Veranstaltungsgelände trotz gültiger Papiere verweigert.
Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Show-Fahrzeuge für Show-Einlagen im Zuge der Veranstaltung und Ausstellerfahrzeuge. Diese werden im Vorfeld einer technischen Abnahme durch einen vom Veranstalter gestellten kraftfahrtechnischen Sachverständigen unterzogen.
Von 8x8 LKW´s, LKW´s, Bussen Wohnmobile, Geländewagen, PKW´s, Wohnwagen, Traktoren, Quad´s, Reisemotorräder, Fahrädern, Wanderern bis hin zu Eseln und Pferden - jeder der reise-, abenteuer-, offroad- oder fotografiebegeistert ist, ist willkommen!
Side-by-Side Fahrzeuge: Side-by-Side Fahrzeuge dürfen das Offroad-Fahrgelände benutzen, da sie als Pkw's eingestuft werden. Dadurch ist für Side-by-Side Fahrzeuge ein Pkw/Lkw-Ticket erforderlich, auch wenn das Fahrzeug selbst als Quad zugelassen ist.
Einschränkung für Motorräder und Quads:
Die Zufahrt und Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit straßenzugelassenen und angemeldeten Motorrädern und Quads gestattet.
Der gesamte Geländefahrbereich ist für Motorräder und Quads leider ausnahmslos gesperrt!
Gäste mit Motorrädern oder Quads müssen mit diesen auf eigener Achse anreisen!