Geschäfts-und Teilnahmebedingungen


Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Besucher
Entspricht den Rahmen-AGB für Veranstalter und Veranstaltungsagenturen, herausgegeben und empfohlen von den Fachorganisationen der Freizeitbetriebe in den Wirtschaftskammern Österreichs.

Hier können Sie sich die AGB downloaden:  AGB OTA 2023

Vertragsgegenstand:
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts-und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle TeilnehmerInnen und Besucher, die das OTA Globetrotter-Rodeo besuchen.
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte bzw. Mobile Tickets oder Print@home Tickets erwirbt der Käufer das Recht, die Veranstaltung 16. OTA Globetrotter-Rodeo zu besuchen, auf dem Campingareal zu campen, die Reise- und Abenteuervorträge bzw. Workshops und alle kostenlosen Programmpunkte zu besuchen und die Sanitäranlagen (WCs und Duschen) zu benutzen.

Vertragspartner:
Vertragspartner und Veranstalter ist die Firma OTA Events e.U., Dipl.-Ing. (FH) Stefan Maier,
Arzwaldgraben 69, 8122 Land-Übelbach, Österreich. Kontakt: office[at]globetrotterrodeo[dot]at,
Telefon: +43 (0) 3125 27028

Preise:
Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise inkl. der gesetzlichen Mwst. und sämtlicher Abgaben.

Absage:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen Unwetter oder unvorhersehbaren veranstaltungsgefährdenden Ereignissen und Einflüssen wie der Corona-Pandemie abzusagen, bzw. abzubrechen. Die bezahlten Eintrittsgelder werden nicht rückerstattet. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.

Rücktrittsrecht:
Es besteht kein Rücktrittsrecht.
Kein Rücktrittsrecht bei Programmänderungen etc. im Rahmen des § 3a Abs 4 Z 2 KoschuG Rücknahme gekaufter Eintrittskarten (Stornierung):
Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.

Kein Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz bei Verträgen zur Freizeitgestaltung (Tickets).

Refundierung von Eintrittskarten:
Die erworbenen Eintrittskarten gelten vom Zeitpunkt der Anreise bis zum Ende der Veranstaltung. Bei früherer Abreise und somit kürzerer Teilnahmedauer gibt es keinen reduzierten Unkostenbeitrag und keine Refundierung.

Zutritt zur Veranstaltung, Aufenthalt:
Der Eintritt zur Veranstaltung ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets gestattet.
Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zutrittsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den
Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweiligen Hausordnung. Nach Passieren der Zutrittssperre sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und den
Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.
Bei der Verwendung von Mobile Tickets ist besondere Vorsicht geboten, um Datenverlust zu
vermeiden, bei Verlust eines Mobile Tickets ist der Mobilfunkbetreiber zu kontaktieren.
Mobile Tickets und print@home-Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert und
verändert und nicht weitergesendet werden. Beim Zutritt zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutrittes, d.h. jenes print@home-Ticket bzw. Mobile-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets werden durch den Zutritt des ersten Ticketinhabers automatisch entwertet.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist jeder Verkauf oder das Verteilen von Tickets – außerhalb der Kassen – verboten; der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren und dgl. ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden.
Beginn der Veranstaltung ist am Freitag um 08.00 Uhr (Donnerstag um 12:00 Uhr mit Premiumtickets), Ende der Veranstaltung ist am Sonntag um 16.00 Uhr, es ist keine Übernachtung von Sonntag auf Montag auf dem Gelände möglich.
Geländefahren ist am Donnerstag von 12:00 bis 19:00 Uhr (nur mit Premiumticket!), Freitag von 08:00 – 19:00, am Samstag von 08:00 – 19:00 und Sonntag von 08:00 – 16:00 Uhr gestattet!
Die Zufahrt und Teilnahme an der Veranstaltung sowie das Benützen des Geländes ist nur mit
straßenzugelassenen und angemeldeten Fahrzeugen gestattet! Zusätzlich zur aufrechten Zulassung muss jedes teilnehmende Fahrzeug über ein gültiges „Pickerl“ bzw. TÜV verfügen.
Gäste mit Motorrädern und Quads müssen mit diesen auf eigener Achse anreisen und die Motorräder und Quads müssen eindeutig als Reisemotorräder/Reise-Quads erkennbar sein!
Motorräder und Quads dürfen zum Geländefahrbereich nicht zufahren oder diesen befahren und sind von jeglichen Geländefahrten ausgenommen! Von dieser Regelung ausgenommen sind sogenannte Side-by-Side Fahrzeuge. Diese dürfen den Geländefahrbereich nutzen.
Für Quad- und Motorradfahrer gilt am gesamten Gelände absolute HELMPFLICHT!
Wir dürfen Euch ersuchen das Verunreinigen des Geländes zu vermeiden und den eigenen anfallenden Abfall bei der Abreise mitzunehmen.

Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen:
Professionelles Fotografieren sowie professionelle Film-, Video- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur mit einer schriftlichen auf Namen lautenden Bewilligung des Veranstalters gestattet. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, DVDs etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht oder verwertet werden.

Haftung und Sicherheit:
Das Besuchen der Veranstaltung sowie insbesondere das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Fahrer sind für die Sicherheit der Zuseher verantwortlich!
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Vermögens- oder Personenschäden sowie
Schadenersatzansprüche aus, Eltern haften für Ihre Kinder. Achtung, Schwerlastkraftwagen und Arbeitsmaschinen mit Vorrang im Bergbaugelände, am gesamten Veranstaltungsgelände gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h!
ACHTUNG: Aktiver Bergbaubetrieb am Bergbaugelände außerhalb des markierten Veranstaltungsbereichs! Außerhalb des markierten Bereichs besteht LEBENSGEFAHR! Das markierte Gelände darf nicht verlassen werden, das Befahren ist nur innerhalb des markierten Bereichs sowie mit einem für das gelenkte Fahrzeug gültigen Führerschein und im fahrtüchtigen Zustand im Sinne der StVO erlaubt, es gilt am gesamten Gelände die StVO.
ACHTUNG: Wer außerhalb des markierten und ausgewiesenen Bereichs, bzw. wer mit einem
Motorrad/Quad im Geländefahrbereich erwischt wird, muss mit einer Konventionalstrafe von bis zu 700 Euro rechnen! Wegen vielfacher Missachtung musste diese Maßnahme getroffen werden. Jeder Teilnehmer akzeptiert mit Kauf des Tickets und Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände ausdrücklich, diese Vertragsstraf-Regelung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben!
Das Befahren des Geländes ist nur mit einem gültigen Fahrzeugaufkleber, welcher auf der Windschutzscheibe angebracht ist, gestattet.

Die Teilnahme am Globetrotter-Rodeo erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Er
haftet in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht für alle von ihm oder durch das auf ihn zugelassene
Fahrzeug verursachte Schäden. Insbesondere hat jeder Teilnehmer die hier angeführten Regeln
einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters, OTA Events e.U., sowie der von diesem
beauftragten Personen Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zuwiderhandelnde Personen ohne Angabe von Gründen vom Gelände zu verweisen, sowie die Veranstaltung wegen außerordentlicher Umstände abzubrechen, ohne dass den Teilnehmern daraus irgendwelche Ansprüche zustehen. Mit der Einfahrt auf das Gelände bestätigt der Teilnehmer die Kenntnis der angeführten Regeln und erklärt ausdrücklich auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung stehen, zu verzichten, sofern diese Ansprüche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dieser Verzicht gilt sowohl insbesondere gegenüber dem Veranstalter einschließlich dessen Organen und Vertreter sowie den von diesem beauftragten Personen, den Behörden und Hilfsdiensten, den Eigentümern des Geländes, soweit allfällige Schäden auf Geländebeschaffenheit zurückzuführen sind anderen Teilnehmern der Veranstaltung sowie Eigentümer und Halter von Fahrzeugen bei dieser Veranstaltung sowie auch für die vom Teilnehmer mitgenommenen Personen (Gäste).

Platzverweis:
Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an der Veranstaltung für
einzelne Fahrzeuge oder Gäste, insbesondere das Befahren des Geländes zu untersagen.

Warenverkauf:
Der Verkauf von Waren als „Flohmarktware“ vor den Fahrzeugen oder auf dem Gelände ist ausnahmslos Privatpersonen in üblichen Haushaltsmengen gestattet. Gewerbetreibende müssen sich ausnahmslos im Vorhinein mit dem Veranstalter in Verbindung setzen!

Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand gilt Graz.

Veranstaltungs- und Hausordnung

Hier können Sie sich die Veranstaltungs- und Hausordnung downloaden: Hausordnung OTA 2023

Geltungsbereich: Veranstaltungsgelände des OTA Globetrotter-Rodeo in Limberg, Niederösterreich

Geltungsdauer:
von Donnerstag, 26.08.2021, 00:00 Uhr bis Sonntag, 29.08.2021, 24:00 Uhr

Die Bezeichnung „Inhaber“/ „Besucher“/ „Gast“ bezieht sich immer auf Personen beider Geschlechter.

Zutritt zur Veranstaltung, Aufenthalt:
Der Eintritt zur Veranstaltung ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets gestattet.
Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zutrittsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den Bestimmungen dieser Hausordnung. Nach Passieren der Zutrittssperre sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.
Bei der Verwendung von Mobile Tickets ist besondere Vorsicht geboten, um Datenverlust zu vermeiden, bei Verlust eines Mobile Tickets ist der Mobilfunkbetreiber zu kontaktieren.
Mobile Tickets und print@home-Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert und verändert und nicht weitergesendet werden. Beim Zutritt zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutrittes, d.h. jenes print@home-Ticket bzw. Mobile-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets werden durch den Zutritt des ersten Ticketinhabers automatisch entwertet.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist jeder Verkauf oder das Verteilen von Tickets – außerhalb der Kassen – verboten; der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren und dgl. ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden.
Beginn der Veranstaltung ist am Freitag um 08.00 Uhr (Donnerstag 12:00 Uhr mit Premiumtickets), Ende der Veranstaltung ist am Sonntag um 16.00 Uhr, es ist keine Übernachtung von Sonntag auf Montag auf dem Gelände möglich.
Geländefahren ist am Donnerstag von 12:00 – 19:00 Uhr (nur mit Premiumtickets!), Freitag von 08:00 – 19:00, am Samstag von 08:00 – 19:00 und Sonntag von 08:00 – 16:00 Uhr gestattet!
Die Zufahrt und Teilnahme an der Veranstaltung sowie das Benützen des Geländes ist nur mit straßenzugelassenen und angemeldeten Fahrzeugen mit gültigem “Pickerl” bzw. TÜV gestattet! Ein entsprechender Nachweis ist mitzubringen.
Gäste mit Motorrädern und Quads müssen mit diesen auf eigener Achse anreisen und die Motorräder und Quads müssen eindeutig als Reisemotorräder/Reise-Quads erkennbar sein!
Motorräder und Quads dürfen zum oberen Geländefahrbereich nicht zufahren oder diesen befahren und sind von jeglichen Geländefahrten ausgenommen! Von dieser Regelung ausgenommen sind sogenannte Side-by-Side Fahrzeuge. Diese dürfen den Geländefahrbereich nutzen.
Für Quad- und Motorradfahrer gilt am gesamten Gelände absolute HELMPFLICHT!
Wir dürfen Euch ersuchen das Verunreinigen des Geländes zu vermeiden und den eigenen anfallenden Abfall bei der Abreise mitzunehmen.

Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen:
Professionelles Fotografieren sowie professionelle Film-, Video- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur mit einer schriftlichen auf Namen lautenden Bewilligung des Veranstalters gestattet.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, DVDs etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht oder verwertet werden.

Haftung und Sicherheit:
Das Besuchen der Veranstaltung sowie insbesondere das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrer sind für die Sicherheit der Zuseher verantwortlich!
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Vermögens- oder Personenschäden sowie Schadenersatzansprüche aus, Eltern haften für Ihre Kinder.
Achtung, Schwerlastkraftwagen und Arbeitsmaschinen mit Vorrang im Bergbaugelände, am gesamten Veranstaltungsgelände gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h!
ACHTUNG: Aktiver Bergbaubetrieb am Bergbaugelände außerhalb des markierten Veranstaltungsbereichs! Außerhalb des markierten Bereichs besteht LEBENSGEFAHR! Das markierte Gelände darf nicht verlassen werden, das Befahren ist nur innerhalb des markierten Bereichs sowie mit einem für das gelenkte Fahrzeug gültigen Führerschein und im fahrtüchtigen Zustand im Sinne der StVO erlaubt, es gilt am gesamten Gelände die StVO.
ACHTUNG: Wer außerhalb des markierten und ausgewiesenen Bereichs, bzw. wer mit einem Motorrad/Quad im Geländefahrbereich erwischt wird, muss mit einer Konventionalstrafe von bis zu 700 Euro rechnen! Wegen vielfacher Missachtung musste diese Maßnahme getroffen werden. Jeder Teilnehmer akzeptiert mit Kauf des Tickets und Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände ausdrücklich, diese Vertragsstraf-Regelung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben!
Das Befahren des Geländes ist nur mit einem gültigen Fahrzeugaufkleber, welcher auf der Windschutzscheibe angebracht ist, gestattet.
Die Teilnahme am Globetrotter-Rodeo erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Er haftet in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht für alle von ihm oder durch das auf ihn zugelassene Fahrzeug verursachte Schäden. Insbesondere hat jeder Teilnehmer die hier angeführten Regeln einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters, OTA Events e.U., sowie der von diesem beauftragten Personen Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zuwiderhandelnde Personen ohne Angabe von Gründen vom Gelände zu verweisen, sowie die Veranstaltung wegen außerordentlicher Umstände abzubrechen, ohne dass den Teilnehmern daraus irgendwelche Ansprüche zustehen. Mit der Einfahrt auf das Gelände bestätigt der Teilnehmer die Kenntnis der angeführten Regeln und erklärt ausdrücklich auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung stehen, zu verzichten, sofern diese Ansprüche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dieser Verzicht gilt sowohl insbesondere gegenüber dem Veranstalter einschließlich dessen Organen und Vertreter sowie den von diesem beauftragten Personen, den Behörden und Hilfsdiensten, den Eigentümern des Geländes, soweit allfällige Schäden auf Geländebeschaffenheit zurückzuführen sind anderen Teilnehmer der Veranstaltung sowie Eigentümer und Halter von Fahrzeugen bei dieser Veranstaltung sowie auch für die vom Teilnehmer mitgenommenen Personen (Gäste).

Platzverweis:
Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an der Veranstaltung für einzelne Fahrzeuge oder Gäste, insbesondere das Befahren des Geländes zu untersagen.

Warenverkauf:
Der Verkauf von Waren als „Flohmarktware“ vor den Fahrzeugen oder auf dem Gelände ist ausnahmslos Privatpersonen in üblichen Haushaltsmengen gestattet. Gewerbetreibende müssen sich ausnahmslos im Vorhinein mit dem Veranstalter in Verbindung setzen!